Meister BAföG/Aufstieg-BAföG

Wie wird gefördert?

Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt.

Die Förderung beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).

Grafik: © BMBF

40 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Bei Bestehen der Prüfung werden Ihnen nochmals 40 Prozent erlassen. Das Darlehen müssen Sie erst 2 Jahre nach bestandener Prüfung zurückbezahlen.

Voraussetzungen, um das Aufstiegs-BAföG für den Meister-Titel zu erhalten:

  • Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen zum/zur Geprüften Meister/in für Schutz und Sicherheit (Hier finden Sie auf Seite 2 bis 3 die Zulassungsvoraussetzungen)
  • Es gibt keine Altersbegrenzung nach oben
  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft und ständigen Wohnsitz in Deutschland
    oder:
  • Sie haben eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis und Ihren Wohnsitz in Deutschland
    oder:
  • Sie leben und arbeiten seit mind. 15 Monate rechtmäßig in Deutschland (auch Berufsausbildung zählt)

Es gibt Sonderfälle, die auch gefördert werden – Informationen dazu finden Sie hier.

Das Meister BAföG werden wir für Sie beantragen!

Quelle & weitere Informationen: Aufstiegs-BaföG.de

Meisterbonus in Bayern

In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 2.000 Euro.

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen ermittelt. Voraussetzung ist, dass die Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt wurde. Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Bayern liegen.

Weitere Informationen: stmwi.bayern.de

Wie geht es nun weiter?

Wir besprechen mit Ihnen in einem kostenlosen Info-Telefonat Ihre individuellen Zulassungs- & Fördervoraussetzungen und beantworten gerne Ihre Fragen.

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Mathias MüllerIhr Ansprechpartner
Herr Mathias Müller
mathias.mueller@secareer.de
+49 173 577 08 63

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